- Bänderverletzung
- Bänderverletzung,durch Überschreitung der physiologischen Bewegungsgrenzen verursachte Überdehnung von einzelnen oder mehreren Bändern eines Gelenks (z. B. Sprung-, Knie-, Handgelenk); tritt v. a. bei ungewöhnlichen Dreh- und Dehnungsbelastungen, z. B. bei Verstauchung auf. Krankheitszeichen sind Schmerz, Schwellung, Bluterguss und gegebenenfalls Fehlstellung der Gelenkflächen zueinander. Je nach Schweregrad kommt es zu einer Bänderzerrung, wobei ein (Teil-)Riss der festen, kollagenen Fasern eines Bandes auftritt, die elastischen Fasern jedoch erhalten bleiben, oder zu einem Bänderriss mit vollständiger Durchtrennung (Ruptur) eines Bandes. Die Klärung des Ausmaßes ist wegen der unterschiedlichen Behandlung wichtig und besteht in einer Prüfung der Gelenkbeweglichkeit (oft unter Betäubung), Röntgenaufnahmen und Gelenkspiegelung (unter Narkose).Eine Zerrung wird durch Ruhigstellen im elastischen Stützverband oder in Gips, ein Bänderriss operativ durch Naht der zerrissenen Bänder oder Wiederbefestigen im Knochen (Refixation) behandelt (bis zur Heilung, etwa sechs Wochen, Gipsverband). Unbehandelte Bänderverletzungen (besonders der Riss) führen zu einer Instabilität des Gelenks mit häufigem Umknicken und über pathologische Bewegungen im Gelenk zu einem vorzeitigen Verschleiß (Arthrose). Chronisch instabile Gelenke machen einen rekonstruktiven Eingriff (Bandplastik) erforderlich.
Universal-Lexikon. 2012.